Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten.
Die Reparaturrechnung ist viel zu hoch! Sind die berechneten Arbeiten tatsächlich ausgeführt worden und waren diese überhaupt notwendig? Selbstverständlich sollten Sie eine Reparaturrechnung Ihres Fahrzeugs, zum Beispiel nach einer Unfallreparatur, genauso prüfen wie jede andere Rechnung im Alltag